Das Thema Kältemittel ist in aller Munde und ist – neben der Effizienz der Maschinen – eines der wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Förderung von Wärmepumpen.
Für die Bewertung von Kältemitteln und deren Förderwürdigkeit wird das sogenannte Global Warming Potential (kurz: GWP) herangezogen. Der GWP-Wert gibt das CO2-Äquivalent des jeweiligen Kältemittels an, er steht also für dessen Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial. Bewertet und definiert werden die GWP-Werte der Kältemittel in von der IPCC veröffentlichten Sachstandsberichten. Das Kältemittel R32 beispielsweise hat im 4. Sachstandsbericht des IPCC einen GWP von 675.
Mit dem 5. Sachstandsbericht steigt der GWP auf 677 an. In Österreich wird für Förderungen von Wärmepumpen der 5. Sachstandsbericht für die Einstufung von Kältemittel herangezogen. R32 ist voll förderfähig und darf für jede Förderung in Österreich eingesetzt werden.
Die meisten Wärmepumpen setzen aktuell noch das Kältemittel R410A ein. Dieses Kältemittel ist ein Gemisch aus zwei anderen Kältemitteln (R125 50% und R32 50%). Die Vorteile dieses Kältemittels sind seine einfachen Aufstellungsbedingungen und die sehr geringen Sicherheitsanforderungen. Somit ist der Einsatz vor allem im EFH-Segment sehr beliebt.
Mit immer besseren Effizienzwerten, dem Einsatz umweltschonender Kältemittel und damit einhergehenden Fördermöglichkeiten findet eine Umstellung am Markt statt, sodass nun vermehrt das Kältemittel R32 eingesetzt wird – wie bei den neuen bösch MOZART Luft/Wasser-Wärmepumpen 9AC für die Außenaufstellung. R32 Kältemittel verfügt über dieselben hervorragenden Vorlauftemperaturen und einen breiten Einsatzbereich wie R410A. Dank der verbesserten Leistungsdichte kann auch die Füllmenge in den Maschinen drastisch reduziert werden. Bei der neuen MOZART13AC-RW60 ist das CO2-Äquivalent dank der geringen Füllmenge und dem niedrigeren GWP um 81 % geringer als bei den Vorgängermodellen.
Die Handhabung ist weiterhin unkompliziert, d.h. bei den neuen MOZART-Geräten bleiben alle Aufstellbedingungen unverändert. Es muss lediglich ein Meter Abstand zu tiefergelegenen Gebäudeöffnungen eingehalten werden. Weitere Anforderungen sind für die Wärmepumpe nicht nötig!
Dies ist ein wesentlicher Vorteil von R32 gegenüber dem Kältemittel R290 (Propan). Eine R290-Maschine fällt unter die ATEX-Verordnung, das heißt die verbauten Komponenten und die Aufstellung müssen besondere Anforderungen erfüllen bzw. danach geprüft sein. Somit ist die Aufstellung wesentlich komplizierter als bei Wärmepumpen mit einem Kältemittel einer geringeren Sicherheitsklasse. Zudem ist der Einsatz von R290 – vor allem bei höheren Temperaturen – nicht auf dem Effizienzniveau einer R32- oder R410a-Maschine, somit entscheiden sich nach wie vor viele Hersteller gegen den Einsatz von R290.
Kältemittel | GWP gemäß IPCC AR4 | GWP gemäß IPCC AR5 | Sicherheitsklasse* | Förderfähig in Österreich |
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R417A | 2346 | 2130 | A1 | Nein |
R410A | 2088 | 1924 | A1 | Bis zu 80 % |
R407C | 1774 | 1624 | A1 | Bis zu 80 % |
R449A | 1397 | k.A. | A1 | Bis zu 100 % |
R134a | 1430 | 1300 | A1 | Bis zu 100 % |
R32 | 675 | 677 | A2L | Bis zu 100 % |
R290 (Propan) | 3 | 3 | A3 | Bis zu 100 % |
R744 (CO2) | 1 | 1 | A1 | Bis zu 100 % |
*Einstufung der Sicherheitsklassen: