Aktualisierung zur F-Gase-Verordnung

Der aktuelle Entwurf für die F-Gase-Verordnung und was Sie dazu unbedingt wissen sollten

Was der neue Entwurf der F-Gase-Verordnung vorsieht

Aufgrund ihres hohen Treibhauspotentials sind die sogenannten F-Gase in den letzten Monaten verstärkt in den Fokus der EU-Regulierung gerückt. Diese Entwicklung hat direkte Auswirkungen auf den gesamten Wärmepumpenmarkt und damit auch unmittelbar auf unser Geschäftsleben. Um ein bisschen Licht in den Verordnungsdschungel zu bringen, hier ein kleiner Überblick wie der Fahrplan im aktuellen Entwurf aussieht:

Die Hauptziele der F-Gase Verordnung Nr. 517/2014:

Die Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Die Verwendung von Treibhausgasen mit hohem GWP soll eingeschränkt bzw. soll die Verwendung von F-Gasen in vielen neuen Gerätetypen verboten werden. Die EU möchte den Einsatz umweltfreundlicher Technologien in Klima- und Kälteanlagen fördern.

Wie sieht der geplante Fahrplan der F-Gase-Verordnung aus?

Die Verordnung sieht eine phasenweise Reduzierung des Inverkehrbringens von F-Gasen in der EU vor und bringt eine ganze Reihe von Beschränkungen und Verboten mit sich, die über die nächsten Jahre hinweg schrittweise erfüllt und befolgt werden müssen.

Für Neuanlagen:

  • 2025: Verbot von neuen stationären Kälteanlagen (Gewerbekälte) mit F-Gasen (dort haben sich schon CO2 und Propan durchgesetzt)
     
  • 2026: Verbot von Monoblock-Wärmepumpen und -Chiller mit F-Gasen (nur noch Propan, CO2 und Ammoniak erlaubt)
     
  • 2027: Verbot aller Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln bis ca. 8kW (Füllmenge <3kg)
     
  • 2028:
    - Verbot aller Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln bis ca. 12kW
    - Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW nur noch mit GWP <75
    - Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW

Für Bestandsanlagen:

  • mit F-Gasen mit einem GWP >2500: Verwendungsverbot in Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern (betrifft hauptsächlich Anlagen mit R404A oder R449A)
     
  • mit Kältemittel R410A: R410A hat auch bei AR-6 noch ein GWP unter 2500 (2256), darf im Bestand also weiterhin ohne Einschränkungen serviciert werden

Was steht zum Thema PFAS-Verbot im Vorschlag?

​​​Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 vorgeschlagen, PFAS zu verbieten. Wichtig zu wissen ist, dass die meisten aktuellen F-Gase der PFAS-Stoffgruppe angehören. Ausnahmen sind R23, R32, R152a und R1132a.

Das PFAS-Verbot hätte laut Vorschlag nach einer Übergangszeit von 18 Monaten folgende Auswirkungen:

  • Verbot von Neuanlagen (Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen) mit F-Gasen (also etwa Mitte 2027).
  • Der Einsatz von F-Gasen für Wartung und Service von Anlagen, die vor dem Inkrafttreten installiert wurden, ist noch zwölf Jahre erlaubt


Die Entscheidung über das Verbot wird voraussichtlich 2025 fallen.

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